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~ Blog zur Klage gegen den Polizeikessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn

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Schlagwort-Archiv: Versammlungsrecht

Kessel gegen AntifaschistInnen: Politisches und juristisches Nachspiel für Göppinger Polizei

29 Dienstag Okt 2013

Posted by kesselklage in Aktuell

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Schlagwörter

Antifaschismus, Göppingen, Kesselklage, nngp, Versammlungsrecht

Stuttgart/Göppingen: Unter dem Titel „Antifaschistischer Widerstand ist notwendig!“ haben über 40 Initiativen und Organisationen eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Inhaltlich sprechen sie sich gegen die Polizeikessel und Ingewahrsamnahmen am 12. Oktober in Göppingen aus. Medien berichteten von bis zu 500 festgenommenen Antifaschistinnen und Antifaschisten die gegen einen Naziaufmarsch demonstrierten. In der Erklärung heißt es hierzu: „Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass AntifaschistInnen festgesetzt, eingeschüchtert und kriminalisiert werden!“

Neben antifaschistischen Gruppen gehören unter anderem auch die Esslinger IG Metall und die NaturFreunde Süd-Alb zu den Unterzeichnern der Erklärung. Die Initiative ging vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit aus, welche gemeinsam mit dem Arbeitskreis Kesselklage Betroffene, die gegen die Einsatztaktik der Polizei klagen möchten, unterstützt.

Antifaschistischer Widerstand ist notwendig!
Erklärung gegen die Polizeikessel und Ingewahrsamnahmen am 12. Oktober in Göppingen

Göppingen, 12.10.2013: Rund 1.500 Menschen gingen gegen einen Aufmarsch der sogenannten „Autonomen Nationalisten Göppingen“ und der NPD auf die Straße. Über 2.000 PolizistInnen waren im Einsatz, um den Aufmarsch von gerade einmal 141 Nazis zu ermöglichen. Die Bündnisse „Kreis Göppingen Nazifrei“ und „Nazis Stoppen“ hatten zu Protesten aufgerufen. Letzteres hatte angekündigt, sich mit Menschenblockaden den Nazis entgegenstellen zu wollen.

Bereits mehrere Stunden vor dem geplanten Aufmarsch der Nazis hatte die Polizei die geplante Route weitläufig abgeschirmt, um einen Protest in Sichtweite der Nazis zu verhindern. AntifaschistInnen, die sich in Richtung der Aufmarschstrecke bewegten, wurden ausgebremst und gekesselt. Selbst Pressevertreter und Parlamentarier wurden in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Medien, wie beispielsweise die „Stuttgarter Nachrichten“, berichteten im Nachgang von bis zu 500 Ingewahrsamnahmen.

Während die Nazis marschierten, wurden die DemonstrantInnen in Garagen, engen Gefangenentransportern und in Freiluftkäfigen ihrer Freiheit beraubt. Nach teilweise über 7 Stunden Freiheitsentzug wurden sie dann mit einem Platzverweis für die komplette Göppinger Innenstadt entlassen.
Diese Einsatzstrategie ist kein Einzelfall. Überdimensionierte Polizeieinsätze und ein Festsetzen antifaschistischen Protestes gehören mittlerweile leider zum Standardrepertoire, um Naziaufmärsche zu ermöglichen.

Dass es auch anders geht, zeigen Beispiele in jüngster Vergangenheit aus Mannheim und Karlsruhe. Hier wurden Naziaufmärsche nach wenigen Metern abgebrochen, da ein gewaltsames Durchsetzen unverhältnismäßig gewesen wäre. Das wäre auch in Göppingen möglich gewesen, insbesondere dann, wenn wenige Tage vor dem Aufmarsch bekannte Antifaschisten mit Morddrohungen bedacht wurden.

Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass AntifaschistInnen festgesetzt, eingeschüchtert und kriminalisiert werden!

Antifaschismus ist und bleibt notwendig!

Weder ausufernde Polizeigewalt noch juristische Schikanen können uns einschüchtern. Geeint unterstützen wir alle, die sich gegen eine solche Willkür einsetzen!

Wir fordern politische und juristische Konsequenzen aus den Ereignissen am 12. Oktober in Göppingen:

Für Versammlungsfreiheit und lebendigen Widerstand!
Für die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen AntifaschistInnen in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch vom 12. Oktober 2013!

Erstunterzeichner:
Unterstützende Organisationen

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart
Antifaschistische Aktion Filder
Antifaschistische Gruppe Göppingen
Antifaschistische Jugend Rems-Murr
Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region
Arbeitskreis Kesselklage
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat
DIE LINKE. Kreisverband Göppingen & Geislingen
DIE LINKE. Kreisverband Stuttgart
DIE LINKE LV Baden-Württemberg
Deutsche Freidenker-Verband Ortsverband Stuttgart
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Ortsverband Fellbach
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Ortsverband Schorndorf
Die Versorger, Stuttgart
dju Baden-Württemberg (Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di)
DKP Rems-Murr
DKP Stuttgart
Erwerbslosenauschuss ver.di Stuttgart
Esslinger Initiative gegen Stuttgart 21
Göppingen gegen Rechts
IG Metall Esslingen
IG Metall Jugend Esslingen
Initiative „Rems-Murr nazifrei“
Interkulturelles Forum Esslingen e.V.
Jungsozialisten (Jusos) Kreisverband Esslingen
Libertäre Antifa München (Lava Muc)
Linksjugend [’solid] Baden-Württemberg
Linksjugend [’solid] Ortenau
Mahnwache Gundremmingen
MLPD Landesleitung Baden-Württemberg
MLPD Stuttgart-Sindelfingen
„Murder Disco X“ (Hardcore Punk)
NaturFreunde Bezirk Süd-Alb
Bündnis NAZIS STOPPEN!
Organisation für den Aufbau einer Kommunistischen Arbeiterpartei /Arbeit Zukunft
Ortsfrauenausschuss IG Metall Esslingen
Piratenpartei Stuttgart
RASH-Stuttgart
Rote Hilfe Stuttgart
Sanitätsgruppe E.M.A
ver.di Jugend Baden-Württemberg
Vertrauenskörper der IG Metall Festo Esslingen
VVN-BdA Kreisverband Esslingen
VVN-BdA Kreisverband Göppingen
VVN-BdA Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.
Weiler schaut hin! e.V.

Unterstützende Einzelpersonen (Funktionen dienen zur Kenntlichmachung)

Renate Angstmann-Koch, Betriebsratsvorsitzende Schwäbisches Tagblatt Tübingen, Mitglied im Landesvorstand der dju in ver.di
Britta Bamberg
Hubert Bauer, Sprecher der IG Metall-Vertrauensleute bei Festo Esslingen
Angela Berger
Alexander Besdetko, Leipheim
Simon Bolz
Niels Clasen, Stuttgart, Betriebsrat, IG Metall
Alfred Denzinger, Fotojournalist (dju / ver.di)
Joshua Dujmovits Diaz
Michael Dieter, Esslingen
Susanne Dorer, Gewerkschaftssekretärin ver.di Südbaden
Jochen Dürr, Landessprecher VVN-BdA Baden-Württemberg
Birgit Fahr
Wolfgang Hänisch, IG Metall Ludwigsburg
Heike Hänsel, MdB (DIE LINKE.)
Monika Heim, Betriebsrätin und Mitglied des Ortsvorstandes der IG Metall Esslingen
Caroline Herre, Stuttgart
Paul Ihle, Gaildorf
Ralf Jaster, Tübingen Gewerkschaftssekretär
Günther Klein, Personalrat, VM, Vors. Waldheim Stuttgart e.V. Clara Zetkin Haus
Edwin Klösel, Krumbach
Janka Kluge, Landessprecherin VVN-BdA Baden-Württemberg
Hans-Peter Köhn, Potsdam
Christoph Küpferle
Heidi Lange, IG Metall Vertrauensfrau
Jessica Messinger
Thomas Mitsch Mitglied des BundessprecherInnen-Rates der Roten Reporter/
Pressesprecher ver.di Ortsverein Esslingen-Filder
Susanne Mvuyekure, Stuttgart
Ariane Raad, Gewerkschaftssekretärin ver.di Stuttgart
Andrea Schiele, Ulm
Kurt Schweizer, Offingen
Sandra Spang
Markus Spreitzer, ver.di Ortsvorstand Stuttgart
Ingrid von Staden
Julia von Staden
Bettina Stopka
Elsbeth Sureau, Solidarität International Stuttgart
Daniel Thébaud, Pfaffenhofen
Lydia Trüten, IG Metall Vertrauensfrau Esslingen
Thomas Trüten, IG Metall Vertrauensmann und Mitglied der Delegiertenkonferenz Esslingen
Gisela Vomhof-Hänisch, ver.di Stuttgart
Thomas Wolf, Jettingen-Scheppach
Mag Wompel, Redaktion LabourNet Germany

Weitere Unterzeichner, Stand 11. Dezember 2013
(bitte melden bei kontakt@versammlungsrecht.info)

Organisationen:

Antifaschistische Linke Bühl-Achern
Blockadegruppe der Parkschützer
MLPD Göppingen
RASH-Stuttgart
ver.di Bezirksvorstand Fils-Neckar-Alb
ver.di Bezirk Stuttgart
Young Struggle
Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]

Einzelpersonen:
Tom Adler, Stadtrat Stuttgart (Die Linke)
Andreas Anlauff
Werner Biggel, Tübingen
Susanne Bödecker, Stuttgart
Ralf Bogen, Stuttgart
Karl Braig, Calw
Gisela Gräber, Stuttgart
Doris Hensinger, Stuttgart
Christa Hourani, IGM, Vertrauenskörperleiterin, Betriebsrätin Daimler Zentrale
Peter Karcher, Betriebsrat, IGM Ludwigsburg
Dr. Klaus Kunkel, Stuttgart
Klaus Maier, Betriebsrat Schuler-Cartec
Gertrud Moll, Betriebsrätin IGM, Stuttgart
Fayme Nieschalk, Mühlacker
Jonas Pohle, Berlin
Peter Schimke, Kreisrat im Kreistag Ludwigsburg, Partei DIE LINKE
Gerhard Wick (VorOrt-Verlag und SÖS)
Anke Wollny, Stuttgart

Rap gegen Repression – Pyro One und Microphone Mafia

04 Donnerstag Apr 2013

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Antifaschismus, Heilbronn, Kesselklage, Polizeikessel, Stuttgart, Versammlungsrecht

Am Freitag den 5. April macht Pyro One auf seiner Apriltour Halt im Linken Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart – Heslach. Der Berliner Rapper verbindet persönliches, politisches und soziales mit einer gehörigen Portion Wut zu stets treibenden und basslastigen Klängen. Mit im Gepäck hat er Leiji One und Christian von den Kaput Krauts an den Drums. Außerdem werden an diesem Abend das multilinguale Ensemble der Microphone Mafia auf der Bühne stehen. Musik ist für sie international, ein internationales Sprachrohr um Menschen zusammen zu führen und das leben sie auch außerhalb ihrer Alben und Konzerte.

Der gesamte Erlös des Abends kommt dem so genannten Arbeitskreis Kesselklage zu gute, der zur Zeit politisch und juristisch gegen die kriminalisierung von AntifaschistInnen vorgeht. Am 1. Mai 2011 wurden mehrere hundert NazigegnerInnen, die einen überregionalen Neonaziaufmarsch verhindern wollten am Heilbronner Hauptbahnhof ohne ersichtliche Gründe gekesselt und mussten den ganzen Tag in einem „Freiluftkessel“ verbingen, während 4000 Cops den Nazis die Straßen frei machten.

Infos: www.kesselklage.wordpress.com

Linkes Zentrum Lilo Herrmann, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

U1 + U14 und Bus 42, Haltestelle Erwin Schöttle Platz

+++Aftershowparty  mit elektronischer Musik von DJ Fusznoten und P2K+++

In Bewegung bleiben! Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

10 Donnerstag Mai 2012

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Schlagwörter

Flugblatt, Flyer, Heilbronn, Versammlungsrecht

Der Arbeitskreis Kesselklage wendet sich mit einem Flugblatt zur Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 an die Öffentlichkeit:

Am 1. Mai 2011 zogen hunderte Nazis aus dem süddeutschen Raum in einem Großaufmarsch durch Heilbronn. Das sorgte bereits im Vorhinein für breiten Protest: in spektenübergreifenden und überregionalen Bündnissen mobilisierten sich NazigegnerInnen gegen das Auftreten der Rechten in Heilbronn. Dem Naziaufmarsch sollte ein vielfältiger Widerstand auf der Straßen entgegenstehen.

Die Polizei, die am Tag des Aufmarsches mit mehreren tausend Einsatzkräften zugegen war, verhinderte jedoch jede Möglichkeit, gemeinsamen und wahrnehmbaren Protest gegen den Aufmarsch zu artikulieren. Während die Nazis durch ein komplett abgeriegeltes Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden hunderte AntifaschistInnen zwischen 9 und 20 Uhr von martialisch auftretenden Polizeikräften am Heilbronner Bahnhof eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Die Polizeikräfte haben an diesem Tag dafür gesorgt, dass über 700 Nazis nach außen Stärke zeigen und ungestört ihre menschenverachtende Hetze verbreiten konnten. Und das, obwohl bekannt war, dass erst zwei Wochen zuvor Neonazis aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation „JN“ in Winterbach im Rems-Murr-Kreis eine Hütte in Brand setzten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel vom 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort wurden mehrere hundert AntifaschistInnen durch stundenlange Einkesselung an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert – zeitgleich fand in der Stadt ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt.

Wir – Betroffene und solidarische NazigegnerInnen – gehen nun juristisch gegen den letztjährigen Polizeieinsatz in Heilbronn vor. Mit mehreren Klagen möchten wir am Beispiel des Heilbronner Bahnhofkessels gerichtlich erneut feststellen lassen, dass die seit Jahren durch die Polizei praktizierte „Kesselungstaktik“ zur Unterbindung von antifaschistischem Protest nicht weiter anwendbar ist.

Nur durch einen breitgefächerten und direkten Widerstand gegen die zunehmenden Naziaktivitäten kann denselben Einhalt geboten werden. Dafür ist die umfassende Möglichkeit zur öffentlichen und kollektiven Äußerung von Protest und antifaschistischen Gegenpositionen unbedingt notwendig. Für die polizeiliche Behinderung und Einschränkung dieses Grundrechtes kann es keine Rechtfertigung geben!

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Schafft Öffentlichkeit und unterstützt
die Klagen!

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Bank: Kreissparkasse Esslingen

Aus der Geschichte des 1. Mai

Die Ursprünge des 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnenbewegung und der Gewerkschaften liegen in den USA (obwohl dort der „Labor Day“ heute im September gefeiert wird). 1886 eskalierte in Chicago ein mehrtägiger Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags – damals waren 12 Stunden üblich – durch gewalttätigen Einsatz der Polizei. Ein nie aufgeklärtes Bombenattentat wurde acht Anarchisten zugeschrieben (von denen einige gar nicht dort waren), vier Todesurteile wurden vollstreckt. 1889 wurde auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zum Gedenken an die „Haymarket“-Opfer der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. 1890 gingen erstmals Millionen ArbeiterInnen am 1. Mai auf die Straße.

In Deutschland beschloss 1919 zwar die Weimarer Nationalversammlung die Einführung eines allgemeinen Feiertags, „der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist“, doch es kam nicht dazu. In einigen der damaligen deutschen Länder wurden sogar Kundgebungen unter freiem Himmel am 1. Mai verboten. 1929 kam es in Berlin unter der Verantwortung des Polizeipräsidenten Zörgiebel (SPD) zu Gewaltexzessen gegen demonstrierende ArbeiterInnen – mit über 30 Todesopfern.

1933 erklärten die Nazis in demagogischer Absicht den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 18.4. notierte Nazi-Propagandaminister Goebbels: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration des deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden die Gewerkschaftshäuser besetzt. Gleichschaltung auch auf diesem Gebiet. Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns. Man darf hier keine Rücksicht mehr kennen.“ So geschah es – am 2. Mai 1933 werden die Gewerkschaften verboten, ihr Vermögen eingezogen. Viele GewerkschafterInnen wurden verhaftet, in Konzentrationslager gesteckt und ermordet.

Ein solcher Missbrauch des 1. Mai sollte nach dem von den Nazis vom Zaun gebrochenen Zweiten Weltkrieg verhindert werden. In einigen Landesverfassungen wurde ausdrücklich festgeschrieben, wozu dieser gesetzlicher Feiertag da ist. So gilt er in Baden-Württemberg (Art. 3/2) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“

Vor diesem Hintergrund nehmen nicht nur die Gewerkschaften das Auftreten von Neonazis am 1. Mai sehr ernst. Vollkommen inakzeptabel ist das Feindbild und Auftreten der Polizei am 1.5.2011 in Heilbronn, die Nazis mit fremdenfeindlichen Sprüchen als besonders zu schützende Demonstranten, dagegen die für die Ziele des 1. Mai angereisten GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen als Objekte von Leibesvisitationen und in Schach zu haltende Störer der öffentlichen Ordnung behandelte.

Pressemitteilung: Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

19 Donnerstag Apr 2012

Posted by kesselklage in Pressemitteilungen

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Heilbronn, Pressemitteilung, Versammlungsrecht

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.

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