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~ Blog zur Klage gegen den Polizeikessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn

kesselklage

Schlagwort-Archiv: Kesselklage

Warum die Heilbronner Kesselklagen – was haben wir erreicht, wie geht es weiter?

22 Samstag Mär 2014

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Heilbronn, Kesselklage

Nach dem Polizeikessel vor dem Heilbronner Hauptbahnhof am 1.5.2011, der bis zu elf Stunden dauerte und mit „erkennungsdienstlicher Behandlung“ aller Eingekesselten endete, gab es zwei Gruppen von Betroffenen. Die einen bekamen Post und wurden irgendwelcher Delikte beschuldigt (z.B. „Widerstand gegen die Staatsgewalt“). Andere waren an diesem Tag einfach „nur so“ ihres Demonstrationsrechts und ihrer Freiheit beraubt und in vielen Fällen sogar am Aufsuchen der Toilette gehindert worden Zu dieser Gruppe gehörten überwiegend Angereiste von außerhalb Heilbronns. Wir fanden uns zusammen im „Arbeitskreis Kesselklage“, der sich regelmäßig in Stuttgart traf und um eine politische und juristische „Aufarbeitung“ bemühte. Beides sollte Hand in Hand gehen.

Das juristische Vorgehen war für die beiden Gruppen – „Beschuldigte“ und „Nicht-Beschuldigte“ – völlig unterschiedlich. Wer „beschuldigt“ war, konnte versuchen, entweder mit einem Bußgeld aus der Sache heraus zu kommen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder vor dem Amtsgericht Heilbronn einen Freispruch zu erwirken. Dabei müssen die Fristen, die in den Rechtsmittelbelehrungen genannt sind, unbedingt beachtet werden. In solchen Fällen waren Beweismittel und Zeugen für konkrete Vorfälle hilfreich, auf die sich die jeweils erhobenen Vorwürfe stützten.

Was aber konnten die „Nicht-Beschuldigten“ auf der rechtlichen Schiene tun? Der juristische Weg nennt sich „Fortsetzungsfeststellungsklage“. Zuständig waren in diesem Fall:das Verwaltungsgericht Stuttgart in 1. Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Sitz in Mannheim, als 2. Instanz. Einzelne Betroffene konnten innerhalb eines Jahres (!) Klage erheben, dass ein bestimmtes staatliches Organ (in diesem Fall: die Polizei) ein bestimmtes Vorgehen nicht „fortsetzt“. Fünf Betroffene aus dem Raum Stuttgart und aus Karlsruhe taten das, vertreten durch zwei verschiedene Anwälte (aus Esslingen und Karlsruhe). Es waren Einzelklagen – eine sogenannte „Sammelklage“ gibt es hier nicht. Der „Eintrittspreis“ beträgt pro Person über 360 Euro Gerichtskosten, die im Voraus bezahlt werden müssen. Und Anwälte arbeiten natürlich nicht umsonst. Ihre Honorare richten sich nach einer Gebührenordnung, sie sich am „Streitwert“ bemisst, den das Gericht festsetzt.

Während in anderen Fällen (z.B. Ulm 2009) solche Klagen gegen Polizeikessel gewonnen wurden, gingen sie in diesem Fall verloren. Zwei der fünf Kläger gingen noch in die 2. Instanz und wurden auch dort abgewiesen. Ganz beendet ist das Verfahren allerdings noch nicht. Mit der „erkennungsdienstlichen Behandlung“ am Ende des Heilbronner Kessels wird sich noch das Heilbronner Amtsgericht befassen. Die „Erfassten“ haben sich nicht das Geringste zuschulden kommen lassen, aber trotzdem ist es überhaupt nicht sicher, dass – wie behauptet – ihre sämtlichen Daten gelöscht wurden und nicht doch noch jahrelang in polizeilichen und geheimdienstlichen Systemen gespeichert sind.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Wolfram Treiber hat eine ausführliche juristische Einschätzung der Kesselklagen veröffentlicht: „Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer“, in dem Buch von Jörg Lang (Hrsg.): Politische Justiz in unserem Land. Stuttgart: Peter Grohmann-Verlag 2013, ISBN 978-3-944137-35-3. Er arbeitet heraus, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist, das jedem „allgemeinen Polizeirecht“ vorgeht. Im Widerspruch zu anderen Urteilen und „skandalöserweise“, schreibt er, seien die Klagen in Stuttgart abgewiesen worden. „Obwohl die Rechtswidrigkeit des Heilbronner Kessels klar auf der Hand lag, machte sich das Verwaltungsgericht die Argumentation … zu eigen, wonach es sich um gar keinen Polizeikessel gehandelt habe (!)“. Wir möchten diesen Beitrag zur Lektüre empfehlen und Folgendes aus eigenem Erleben hinzufügen:

Die Planer des Heilbronner Polizeieinsatzes dachten offenbar nicht in solchen Kategorien wie „Grundrechte“ und „Verfassungsgebote“ (zum Beispiel zum Charakter des 1. Mai – wonach der Naziaufmarsch unbedingt hätte verboten und verhindert werden müssen). Gerichte leben auch in einer anderen Welt, denken anders und stellen andere Fragen als die Betroffenen eines Polizeikessels. Es ist sehr mühsam und bedarf sorgfältiger Vorbereitung und präziser anwaltlicher Beratung, wenn man erreichen will, dass wirklich diejenigen Fragen zur Entscheidung kommen, auf die es ankommt: ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig (an den Grundrechten und der Verfassung orientiert) und verhältnismäßig war. Nicht „Massenklagen“ und Zeugenaussagen sind sinnvoll, wo dann alle möglichen Sachverhalte vermischt und durcheinander geworfen werden, sondern eher ein exemplarischer Einzelfall, an dem sich das Unverhältnismäßige des Polizeieinsatzes präzise herausarbeiten lässt.

Die Juristen der Gegenseite haben große Übung darin, Gerichten eine Märchenwelt aufzutischen, die wenig mit dem zu tun hat, was die Betroffenen erlebten, und Nebelkerzen zu werfen. Aus detaillierten Beschreibungen, die wir liefern, suchen sie sich das heraus, was ihre Märchenwelt plausibel erscheinen lässt. Manche Gerichte greifen das bereitwillig auf. Tatsächlich haben die Gerichte in solchen Verfahren wie unserem einen großen Spielraum, um die Darstellung zu glauben und ihrem Urteil zugrunde zu legen, die sie glauben wollen. Rechtlich ist dem dann nur schwer oder gar nicht beizukommen..

Der von uns in und vor dem Bahnhof von Heilbronn erlebte 1. Mai 2011 wurde rechtlich in vier Etappen eingeteilt:

  • (a) Das Geschehen auf dem Bahnsteig – dafür, hieß es, sei die Bundespolizei zuständig gewesen, die wir aber nicht extra verklagt hatten ; das Verwaltungsgericht erklärte sich also für unzuständig für körperliche Angriffe der Polizei auf Angereiste, die fotografisch dokumentiert sind.
  • (b) Das Geschehen auf dem Bahnhofsvorplatz bis 16:11 Uhr – da hätten wir uns eigentlich „unrechtmäßig“ aufgehalten (und könnten froh sein, dafür nicht belangt zu werden), behauptete die Polizei hinterher.
  • (c) Der „Polizeigewahrsam“, in dem wir uns ab diesem Zeitpunkt befunden hätten – die sei, hieß es, von einem diensthabenden Amtsrichter nach Aktenlage angeordnet worden.
  • (d) Die „erkennungsdienstliche Behandlung“ am Schluss – diese habe „repressiven“ Charakter gehabt, also dazu gedient, „mögliche Straftaten aufzuklären“ – und wenn man dagegen juristisch vorgehen wolle, sei das Amtsgericht Heilbronn zuständig. Nur bei „präventiven“ Maßnahmen (zur „Gefahrenabwehr“) sei das Verwaltungsgericht zuständig. Diese etwas spitzfindig anmutende Unterscheidung aus dem Polizeirecht hatten wir nicht beachtet,

So jedenfalls – mit der Zuständigkeit der Bundespolizei für den Bahnbetrieb und mit behaupteten „möglichen“ Straftaten, die es in Wirklichkeit nicht gab – erklärte sich das von uns angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart für die Etappen (a) und (d) für unzuständig. Wegen der angeblich „repressiven“ „erkennungsdienstlichen Behandlung“ läuft, wie gesagt, noch das Verfahren beim Amtsgericht Heilbronn.

Einem Kläger wurden Äußerungen, die er außerhalb des Gerichts gemacht hatte, im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in krasser Weise im Mund herumgedreht. In einem Fernsehinterview hatte er gesagt, es sei ein unmögliches Ansinnen, dass die Gegenseite in ihrem Schriftsatz geäußert hatte, die Gewerkschafter hätten sich ja einer Leibesvisitation unterziehen und dann zur DGB-Kundgebung gehen können. Das am 1. Mai! Daraus wurde konstruiert: er habe bestätigt, dass es so gewesen sei, wie die Polizei-Märchentante erzählte: nach Durchsuchung hätten alle den (angeblich gar nicht bestehenden) Kessel jederzeit verlassen können. Die Eingekesselten waren also nur aus eigenem Entschluss zu ihrem Vergnügen elf Stunden dort! Das Gericht spielte mit … Auf solche Winkelzüge muss man gefasst sein, bevor man überhaupt etwas sagt.

Die öffentliche Resonanz, die unsere Auseinandersetzung fand, haben wir auf dem Blog kesselklage.dokumentiert. Sie entsprach nicht der politischen Bedeutung, die das Verfahren hatte. Vor allem die Unterstützung aus den Gewerkschaften, deren ureigenste Anliegen am 1. Mai betroffen waren, blieb verhalten. Eine öffentliche Debatte mit deutlich vernehmbaren Stimmen gerade aus diesem Bereich wäre auch an dem Gericht nicht spurlos vorüber gegangen und hätte vielleicht zu einem anderen Ausgang geführt. Wie schaffen wir öffentlichen politischen Druck – darauf muss bei künftigen Verfahren verstärkt geachtet werden.

Nachteilig war ohne Zweifel die räumliche Trennung des AK Kesselklage und Gerichtsorts in Stuttgart vom Ort des Geschehens Heilbronn und den dortigen antifaschistischen und gewerkschaftlichen Bündnissen.

Nicht zuletzt ist alles auch eine Kostenfrage. Wer verliert, bezahlt das Verfahren. „Massenklagen“ verbieten sich in der Regel allein schon deshalb. Da unsere Heilbronner „Fortsetzungsfeststellungsklage“ aus dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz herausfiel, sprang in diesem Fall für ihre Mitglieder die VVN-BdA ein (und machte dann einen Spendenaufruf). Die Rote Hilfe übernahm – obwohl sie solche Verfahren sonst nicht unterstützt – wegen der besonderen Bedeutung in diesem konkreten Fall für die drei anderen Kläger die Kosten der ersten Instanz. Hinzu kamen weitere Spenden. Allen Spenderinnen und Spendern sei noch einmal herzlich gedankt!

Kessel gegen AntifaschistInnen: Politisches und juristisches Nachspiel für Göppinger Polizei

29 Dienstag Okt 2013

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Antifaschismus, Göppingen, Kesselklage, nngp, Versammlungsrecht

Stuttgart/Göppingen: Unter dem Titel „Antifaschistischer Widerstand ist notwendig!“ haben über 40 Initiativen und Organisationen eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Inhaltlich sprechen sie sich gegen die Polizeikessel und Ingewahrsamnahmen am 12. Oktober in Göppingen aus. Medien berichteten von bis zu 500 festgenommenen Antifaschistinnen und Antifaschisten die gegen einen Naziaufmarsch demonstrierten. In der Erklärung heißt es hierzu: „Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass AntifaschistInnen festgesetzt, eingeschüchtert und kriminalisiert werden!“

Neben antifaschistischen Gruppen gehören unter anderem auch die Esslinger IG Metall und die NaturFreunde Süd-Alb zu den Unterzeichnern der Erklärung. Die Initiative ging vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit aus, welche gemeinsam mit dem Arbeitskreis Kesselklage Betroffene, die gegen die Einsatztaktik der Polizei klagen möchten, unterstützt.

Antifaschistischer Widerstand ist notwendig!
Erklärung gegen die Polizeikessel und Ingewahrsamnahmen am 12. Oktober in Göppingen

Göppingen, 12.10.2013: Rund 1.500 Menschen gingen gegen einen Aufmarsch der sogenannten „Autonomen Nationalisten Göppingen“ und der NPD auf die Straße. Über 2.000 PolizistInnen waren im Einsatz, um den Aufmarsch von gerade einmal 141 Nazis zu ermöglichen. Die Bündnisse „Kreis Göppingen Nazifrei“ und „Nazis Stoppen“ hatten zu Protesten aufgerufen. Letzteres hatte angekündigt, sich mit Menschenblockaden den Nazis entgegenstellen zu wollen.

Bereits mehrere Stunden vor dem geplanten Aufmarsch der Nazis hatte die Polizei die geplante Route weitläufig abgeschirmt, um einen Protest in Sichtweite der Nazis zu verhindern. AntifaschistInnen, die sich in Richtung der Aufmarschstrecke bewegten, wurden ausgebremst und gekesselt. Selbst Pressevertreter und Parlamentarier wurden in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Medien, wie beispielsweise die „Stuttgarter Nachrichten“, berichteten im Nachgang von bis zu 500 Ingewahrsamnahmen.

Während die Nazis marschierten, wurden die DemonstrantInnen in Garagen, engen Gefangenentransportern und in Freiluftkäfigen ihrer Freiheit beraubt. Nach teilweise über 7 Stunden Freiheitsentzug wurden sie dann mit einem Platzverweis für die komplette Göppinger Innenstadt entlassen.
Diese Einsatzstrategie ist kein Einzelfall. Überdimensionierte Polizeieinsätze und ein Festsetzen antifaschistischen Protestes gehören mittlerweile leider zum Standardrepertoire, um Naziaufmärsche zu ermöglichen.

Dass es auch anders geht, zeigen Beispiele in jüngster Vergangenheit aus Mannheim und Karlsruhe. Hier wurden Naziaufmärsche nach wenigen Metern abgebrochen, da ein gewaltsames Durchsetzen unverhältnismäßig gewesen wäre. Das wäre auch in Göppingen möglich gewesen, insbesondere dann, wenn wenige Tage vor dem Aufmarsch bekannte Antifaschisten mit Morddrohungen bedacht wurden.

Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass AntifaschistInnen festgesetzt, eingeschüchtert und kriminalisiert werden!

Antifaschismus ist und bleibt notwendig!

Weder ausufernde Polizeigewalt noch juristische Schikanen können uns einschüchtern. Geeint unterstützen wir alle, die sich gegen eine solche Willkür einsetzen!

Wir fordern politische und juristische Konsequenzen aus den Ereignissen am 12. Oktober in Göppingen:

Für Versammlungsfreiheit und lebendigen Widerstand!
Für die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen AntifaschistInnen in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch vom 12. Oktober 2013!

Erstunterzeichner:
Unterstützende Organisationen

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart
Antifaschistische Aktion Filder
Antifaschistische Gruppe Göppingen
Antifaschistische Jugend Rems-Murr
Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region
Arbeitskreis Kesselklage
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat
DIE LINKE. Kreisverband Göppingen & Geislingen
DIE LINKE. Kreisverband Stuttgart
DIE LINKE LV Baden-Württemberg
Deutsche Freidenker-Verband Ortsverband Stuttgart
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Ortsverband Fellbach
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Ortsverband Schorndorf
Die Versorger, Stuttgart
dju Baden-Württemberg (Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di)
DKP Rems-Murr
DKP Stuttgart
Erwerbslosenauschuss ver.di Stuttgart
Esslinger Initiative gegen Stuttgart 21
Göppingen gegen Rechts
IG Metall Esslingen
IG Metall Jugend Esslingen
Initiative „Rems-Murr nazifrei“
Interkulturelles Forum Esslingen e.V.
Jungsozialisten (Jusos) Kreisverband Esslingen
Libertäre Antifa München (Lava Muc)
Linksjugend [’solid] Baden-Württemberg
Linksjugend [’solid] Ortenau
Mahnwache Gundremmingen
MLPD Landesleitung Baden-Württemberg
MLPD Stuttgart-Sindelfingen
„Murder Disco X“ (Hardcore Punk)
NaturFreunde Bezirk Süd-Alb
Bündnis NAZIS STOPPEN!
Organisation für den Aufbau einer Kommunistischen Arbeiterpartei /Arbeit Zukunft
Ortsfrauenausschuss IG Metall Esslingen
Piratenpartei Stuttgart
RASH-Stuttgart
Rote Hilfe Stuttgart
Sanitätsgruppe E.M.A
ver.di Jugend Baden-Württemberg
Vertrauenskörper der IG Metall Festo Esslingen
VVN-BdA Kreisverband Esslingen
VVN-BdA Kreisverband Göppingen
VVN-BdA Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.
Weiler schaut hin! e.V.

Unterstützende Einzelpersonen (Funktionen dienen zur Kenntlichmachung)

Renate Angstmann-Koch, Betriebsratsvorsitzende Schwäbisches Tagblatt Tübingen, Mitglied im Landesvorstand der dju in ver.di
Britta Bamberg
Hubert Bauer, Sprecher der IG Metall-Vertrauensleute bei Festo Esslingen
Angela Berger
Alexander Besdetko, Leipheim
Simon Bolz
Niels Clasen, Stuttgart, Betriebsrat, IG Metall
Alfred Denzinger, Fotojournalist (dju / ver.di)
Joshua Dujmovits Diaz
Michael Dieter, Esslingen
Susanne Dorer, Gewerkschaftssekretärin ver.di Südbaden
Jochen Dürr, Landessprecher VVN-BdA Baden-Württemberg
Birgit Fahr
Wolfgang Hänisch, IG Metall Ludwigsburg
Heike Hänsel, MdB (DIE LINKE.)
Monika Heim, Betriebsrätin und Mitglied des Ortsvorstandes der IG Metall Esslingen
Caroline Herre, Stuttgart
Paul Ihle, Gaildorf
Ralf Jaster, Tübingen Gewerkschaftssekretär
Günther Klein, Personalrat, VM, Vors. Waldheim Stuttgart e.V. Clara Zetkin Haus
Edwin Klösel, Krumbach
Janka Kluge, Landessprecherin VVN-BdA Baden-Württemberg
Hans-Peter Köhn, Potsdam
Christoph Küpferle
Heidi Lange, IG Metall Vertrauensfrau
Jessica Messinger
Thomas Mitsch Mitglied des BundessprecherInnen-Rates der Roten Reporter/
Pressesprecher ver.di Ortsverein Esslingen-Filder
Susanne Mvuyekure, Stuttgart
Ariane Raad, Gewerkschaftssekretärin ver.di Stuttgart
Andrea Schiele, Ulm
Kurt Schweizer, Offingen
Sandra Spang
Markus Spreitzer, ver.di Ortsvorstand Stuttgart
Ingrid von Staden
Julia von Staden
Bettina Stopka
Elsbeth Sureau, Solidarität International Stuttgart
Daniel Thébaud, Pfaffenhofen
Lydia Trüten, IG Metall Vertrauensfrau Esslingen
Thomas Trüten, IG Metall Vertrauensmann und Mitglied der Delegiertenkonferenz Esslingen
Gisela Vomhof-Hänisch, ver.di Stuttgart
Thomas Wolf, Jettingen-Scheppach
Mag Wompel, Redaktion LabourNet Germany

Weitere Unterzeichner, Stand 11. Dezember 2013
(bitte melden bei kontakt@versammlungsrecht.info)

Organisationen:

Antifaschistische Linke Bühl-Achern
Blockadegruppe der Parkschützer
MLPD Göppingen
RASH-Stuttgart
ver.di Bezirksvorstand Fils-Neckar-Alb
ver.di Bezirk Stuttgart
Young Struggle
Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]

Einzelpersonen:
Tom Adler, Stadtrat Stuttgart (Die Linke)
Andreas Anlauff
Werner Biggel, Tübingen
Susanne Bödecker, Stuttgart
Ralf Bogen, Stuttgart
Karl Braig, Calw
Gisela Gräber, Stuttgart
Doris Hensinger, Stuttgart
Christa Hourani, IGM, Vertrauenskörperleiterin, Betriebsrätin Daimler Zentrale
Peter Karcher, Betriebsrat, IGM Ludwigsburg
Dr. Klaus Kunkel, Stuttgart
Klaus Maier, Betriebsrat Schuler-Cartec
Gertrud Moll, Betriebsrätin IGM, Stuttgart
Fayme Nieschalk, Mühlacker
Jonas Pohle, Berlin
Peter Schimke, Kreisrat im Kreistag Ludwigsburg, Partei DIE LINKE
Gerhard Wick (VorOrt-Verlag und SÖS)
Anke Wollny, Stuttgart

Rap gegen Repression – Pyro One und Microphone Mafia

04 Donnerstag Apr 2013

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Antifaschismus, Heilbronn, Kesselklage, Polizeikessel, Stuttgart, Versammlungsrecht

Am Freitag den 5. April macht Pyro One auf seiner Apriltour Halt im Linken Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart – Heslach. Der Berliner Rapper verbindet persönliches, politisches und soziales mit einer gehörigen Portion Wut zu stets treibenden und basslastigen Klängen. Mit im Gepäck hat er Leiji One und Christian von den Kaput Krauts an den Drums. Außerdem werden an diesem Abend das multilinguale Ensemble der Microphone Mafia auf der Bühne stehen. Musik ist für sie international, ein internationales Sprachrohr um Menschen zusammen zu führen und das leben sie auch außerhalb ihrer Alben und Konzerte.

Der gesamte Erlös des Abends kommt dem so genannten Arbeitskreis Kesselklage zu gute, der zur Zeit politisch und juristisch gegen die kriminalisierung von AntifaschistInnen vorgeht. Am 1. Mai 2011 wurden mehrere hundert NazigegnerInnen, die einen überregionalen Neonaziaufmarsch verhindern wollten am Heilbronner Hauptbahnhof ohne ersichtliche Gründe gekesselt und mussten den ganzen Tag in einem „Freiluftkessel“ verbingen, während 4000 Cops den Nazis die Straßen frei machten.

Infos: www.kesselklage.wordpress.com

Linkes Zentrum Lilo Herrmann, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

U1 + U14 und Bus 42, Haltestelle Erwin Schöttle Platz

+++Aftershowparty  mit elektronischer Musik von DJ Fusznoten und P2K+++

Grußwort der Roten Hilfe an den Arbeitskreis Kesselklage

15 Samstag Dez 2012

Posted by kesselklage in Aktuell

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Heilbronn, Kesselklage, Polizeikessel

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Roten Hilfe:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rote Hilfe unterstützt das Anliegen der Klage die heute hier zum zweiten Mal verhandelt wird sehr. Der zunehmenden Polizeitaktik unliebsamen antifaschistischen Protest festzusetzen, muss Einhalt geboten werden!

Doch wenn gegen Polizeieinsätze vorgegangen werden soll, reicht es nicht lediglich Klage einzureichen. Entscheidend ist letztlich die politische Begleitung der Verfahren. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit kann Druck aufgebaut werden. Durch ein Aufgreifen des Themas in Mobilisierungen kann Selbstbewusstsein geschafft werden.

Um Raum für antifaschistischen Protest zurück zu gewinnen, muss auf unterschiedlichen Ebenen Widerstand organisiert werden. Die Verwaltungsklagen können hierbei nur ein Mittel sein. Breiter politischer Protest und ein entschlossenes „jetzt erst recht!“ auf der Straße müssen hiermit einhergehen. Denn nicht zuletzt müssen politische und soziale Bewegungen das notwendige Selbstbewusstsein entwickeln um effektiv polizeilicher Willkür und staatlicher Repression auf der Straße zu begegnen.

Es liegt an uns allen Solidarität zu organisieren!

Unterstützt die Klägerinnen und Kläger!
Schafft Rote Hilfe!

Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

26 Freitag Okt 2012

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Heilbronn, Kesselklage, Presse

Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Heilbronner Kesselklage noch nicht entschieden

Mit einer Solidaritätskundgebung wurden die fünf Klägerinnen und Kläger bereits vor Verhandlungsbeginn am Verwaltungsgericht in Stuttgart empfangen. Die vollbesetzte Verhandlung begann um 11 Uhr und dauerte den ganzen Tag.

„Nach mehreren Stunden ohne die Möglichkeit auf’s Klo zu gehen, spannten wir Transparente auf, um wenigstens ein geringes Maß an Privatsphäre beim Pinkeln zu gewährleisten, wir wurden ja die ganze Zeit gefilmt“, gab einer der Kläger zu Protokoll.

„Nur in meiner Eigenschaft als Pressevertreter mit Presseausweis war es mir möglich, den Kessel zeitweise zu verlassen“, berichtete ein anderer Kläger.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da den Klägern zum Teil erst am Verhandlungstag eine DVD mit Videomaterial vom Gericht zugegangen war.

Für den Arbeitskreis Kesselklage bleibt es inakzeptabel, dass insbesondere an einem 1. Mai Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und andere Antifaschistinnen und Antifaschisten in Gewahrsam genommen, den Nazis jedoch der Aufmarsch ermöglicht wurde.

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

„Die Tatsache, dass antifaschistische Demonstranten und Gewerkschafter eingekesselt und der Möglichkeit beraubt wurden, zu den rechtmäßigen (Mai-)Kundgebungen zu gelangen, ist allein für sich schon ein Unding“, so Ben Brusniak, ein Sprecher des AK Kesselklage. „Wenn die gleichen Personen später dann mit der offiziellen Begründung, sie würden die Sicherheit der Nazis gefährden, festgesetzt werden, ist das nur noch dreist“, so der Sprecher des Arbeitskreises weiter. Faktisch wurde mit dem Kessel die Durchführung einer antifaschistischen Demonstration am Nachmittag verhindert.

Wir werden auch künftig bei Verhandlungen und Klagen präsent sein sowie unsere politische Arbeit verstärken. Die Arbeit des AK Kesselklage ist wichtiger denn je, wenn die Polizei – wie jüngst in Stuttgart und Göppingen – lieber kesselt anstatt legitimen Protest zuzulassen.

Download der Pressemitteilung vom 25.10.2012 im PDF Fomat

Antifaschisten reichen Klage gegen Stuttgarter Polizeikessel ein

11 Donnerstag Okt 2012

Posted by einpoesiealbum in Aktuell, Presse, Pressemitteilungen

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30.07.2012, Kesselklage, Stuttgart

Am 30. Juli 2012 demonstrierten hunderte Antifaschisten in der Stuttgarter Innenstadt gegen die sogenannte “Deutschlandtour” der neonazistischen NPD. Mit einem Großaufgebot versuchte die Polizei diesen legitimen Protest zu unterbinden. Mehrere Antifaschisten wurden verletzt und etwa 80 Personen festgenommen. In einem Polizeikessel wurden rund 70 Personen über 6 Stunden festgesetzt.

Jetzt reichen Betroffene des Polizeikessels Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein, um die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Unterstützt werden sie hierbei durch den Arbeitskreis Kesselklage.

Bereits im September haben sich die Landesregierung und der Stuttgarter Gemeinderat mit dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz befasst. Innenminister Reinhold Gall spielte den Polizeikessel herunter und sprach von einer „Personalienfeststellung“, die nicht den sonst üblichen Polizeistandards entsprochen habe.

Ben Brusniak, einer der Kläger, stellt hierzu fest: „Ich wurde um 11:45 Uhr am Stuttgarter Rotebühlplatz gekesselt, um 16:20 Uhr auf die Wasenwache gebracht und durfte erst um 17:30 Uhr mit Platzverweisen für die komplette Innenstadt die Wasenwache verlassen. Es ist schon sehr zynisch, hier von einer Personalienkontrolle zu sprechen.“

Der Sprecher des Arbeitskreises Kesselklage, Lothar Letsche, ergänzt: „Kessel gehören mittlerweile zur gängigen Polizeipraxis, um antifaschistischen Protest zu unterbinden, obwohl bereits mehrere Klagen hiergegen erfolgreich waren. Für uns steht fest: Wir lassen uns nicht festsetzen!“

Der Arbeitskreis Kesselklage unterstützt neben dem Stuttgarter Fall auch mehrere Klagen gegen einen Polizekessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn. Hier ist bereits der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf den 25. Oktober terminiert. Im Rahmen einer Veranstaltung am 22. Oktober um 19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann informiert der Arbeitskreis über die beiden Fälle, das juristische Prozedere und die politische Dimension.

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Kreissparkasse Esslingen

Aktuelle Beiträge

  • Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer
  • Warum die Heilbronner Kesselklagen – was haben wir erreicht, wie geht es weiter?
  • (Kein Titel)
  • Gegen Polizeikessel in Göppingen und anderswo – Nazidemos blockieren ist legitim.
  • Kessel gegen AntifaschistInnen: Politisches und juristisches Nachspiel für Göppinger Polizei

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