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~ Blog zur Klage gegen den Polizeikessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn

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Kategorien-Archiv: Pressemitteilungen

Archiv der Pressemitteilungen

Betroffene des Heilbronner Polizeikessels gehen in Berufung

23 Samstag Feb 2013

Posted by kesselklage in Aktuell, Pressemitteilungen

≈ 2 Kommentare

Ende des letzten Jahres wurden die Klagen gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 in der ersten Instanz abgewiesen. Mit dem Gang vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, der nächsthöheren Instanz, wollen die Kläger die Unrechtmäßigkeit dieser polizeilichen Einsatztaktik feststellen lassen. Denn immer wieder versuchen Polizeibehörden, antifaschistischen Protest gegen neonazistische Großaufmärsche durch Anwendung der Kesseltaktik festzusetzen und zu kriminalisieren.

Der Arbeitskreis Kesselklage hält den im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dargelegten Sachverhalt für völlig verzerrt. Durch die Ausklammerung entscheidender Aspekte wurde ein Szenario aufgebaut, um die Klagen abzuweisen.

Der Sprecher des Arbeitskreis Kesselklage Lothar Letsche erklärt: „Wir halten an unserer Klage fest, auch wenn diese in erster Instanz nicht erfolgreich war. Sowohl das Urteil als auch die Begründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes sind für uns vollkommen inakzeptabel.“

Ben Brusniak, ebenfalls aktiv im Arbeitskreis Kesselklage, erläutert die politische Dimension des Verfahrens: „Scheinbar sollen durch Einschüchterung und Schikane vor allem junge Menschen davon abgehalten werden, an antifaschistischen Protesten teilzunehmen. Die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest wird zumindest billigend in Kauf genommen.“

„Obwohl etliche Gerichte bereits die Unrechtmäßigkeit solcher Kessel festgestellt haben, hält die Polizei an diesem fragwürdigem Einsatzkonzept fest“, so Brusniak weiter. Das Beschreiten des Klagewegs soll auch der ständigen Kriminalisierung von antifaschistischem Protest entgegenwirken.

Download der Pressemitteilung im PDF Format

Heilbronner Kesselklage abgewiesen – Kläger prüfen Einlegen weiterer Rechtsmittel

06 Donnerstag Dez 2012

Posted by kesselklage in Pressemitteilungen

≈ Ein Kommentar

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand heute die Fortsetzung der
mündlichen Verhandlung über den Heilbronner „Polizeikessel“ statt.
„Polizeikessel“ — ein Kandidat für das „Unwort des Jahres“, wie in
einer Grußansprache bei der kurzen Solidaritätskundgebung vor dem
Gerichtsgebäude vorgeschlagen wurde.

Fünf Klägerinnen und Kläger wollten feststellen lassen, dass die über
zehn Stunden dauernde „Ingewahrsamnahme“ von 450 Antifaschistinnen
und Antifaschisten vor dem Heilbronner Hauptbahnhof unrechtmäßig war.
Sie hatten am 1. Mai 2011 an der dortigen DGB-Kundgebung teilnehmen
und gegen einen Naziaufmarsch demonstrieren wollen. Das
Verwaltungsgericht wies ihre Klagen ab.

Der Arbeitskreis Kesselklage, in dem sich Klagende und Unterstützende
zusammengefunden haben, sieht in der vorherrschenden Polizeitaktik
ein politisches Grundsatzproblem. Der Tübinger Gewerkschafter Lothar
Letsche: „Es ist ein Unding, dass AntifaschistInnen in ihrer
Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, sich
am 1. Mai auf dem Weg zur Gewerkschaftskundgebung durchsuchen lassen
sollen, nur damit Nazis ungestört marschieren können. Sogar die
Landesverfassung sagt, dass dieser Feiertag ‚dem Bekenntnis zu
sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung‘
gelte, also nicht für Naziparolen da ist. Ein solches Szenario war
nicht nur vor anderthalb Jahren in Heilbronn zu beobachten, sondern
auch bei antifaschistischen Protesten am 30. Juli in Stuttgart und am
6. Oktober 2012 in Göppingen.“
Der Arbeitskreis Kesselklage will eine solche Kriminalisierung von
AntifaschistInnen nicht weiter hinnehmen. „Ob politisch oder
juristisch ­ — kein Kessel darf ohne Konsequenzen bleiben“, so ein
Sprecher des Arbeitskreises.

Wegen der Vorfälle in Stuttgart am 30. Juli, als etwa 70
AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um jeden Protest gegen eine
Propagandatour der neonazistischen NPD zu unterbinden, wurde
mittlerweile ebenfalls Klage eingereicht.

„Auch wenn das Gericht heute nicht im Sinne der Klägerinnen und
Kläger entschieden hat, so geht die politische und juristische
Auseinandersetzung weiter. Wir prüfen, weitere Rechtsmittel
einzulegen“, erklärte der Sprecher des AK Kesselklage abschließend.

Pressemitteilung: Verhandlung wegen Heilbronner Polizeikessel wird fortgesetzt

03 Montag Dez 2012

Posted by kesselklage in Aktuell, Pressemitteilungen

≈ 3 Kommentare

Am 6. Dezember findet ab 11 Uhr der zweite Verhandlungstermin der Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel statt. Bereits auf 10 Uhr ruft der Arbeitskreis Kesselklage zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude auf.

„Am ersten Verhandlungstag haben wir KlägerInnen unsere Erlebnisse am 1. Mai 2011 vor dem Heilbronner Hauptbahnhof dargestellt. Wir verbrachten einen kompletten Tag von morgens bis abends in einem Polizeikessel während den Nazis ihr Aufmarsch ermöglicht wurde.“ fasst Lothar Letsche, einer der Kläger den ersten Verhandlungstag zusammen und ergänzt: „Für uns ist es unerträglich, dass die Polizei immer wieder Nazis den Weg frei prügelt, und antifaschistischen Protest festsetzt. Die Unrechtmäßigkeit dieser Polizeitaktik möchten wir mit unserer Klage feststellen lassen.“

Wir bitten Sie um Berücksichtigung in Ihrer Berichterstattung. Am Rande der Kundgebung ab 10 Uhr besteht die Möglichkeit zu Interviews mit Vertretern des Arbeitskreises und Klagenden.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitskreis Kesselklage

Termin: 6. Dezember 2012, 10 Uhr Kundgebung, ab 11 Uhr
Gerichtsverhandlung, Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstr. 5)

Linksjugend [’solid] BaWü fordert zur Prozessbeobachtung am 6.Dez in Stuttgart auf

02 Sonntag Dez 2012

Posted by einpoesiealbum in Aktuell, Pressemitteilungen

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Antifaschismus ist das Gebot der Stunde – und kein Verbrechen

Die linksjugend[’solid] Baden-Württemberg bekräftigt nochmals ihre Unterstützung zum AK Kesselklage, welcher am 6. Dezember um 11 Uhr einen weiteren Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht Stuttgart hat. Neues Beweismaterial ist aufgetaucht, mit dem die Kläger_innen belegen wollen, dass die stundenlange Kesselung von Antifaschist_innen, die gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Heilbronn am 1. Mai demonstrierten, durch die Polizei rechtswidrig war.

Wir bleiben bei unserer am 28. Oktober auf unserer Jahreshaupversammlung verabschiedeten Erklärung (Auszug): „ […] Wir unterstützen die geplanten Klagen gegen die stundenlange Kesselung der Nazigegner_innen und werden mit Öffentlichkeitsarbeit weiteren politischen Druck gegen die verantwortlichen Behörden aufbauen. Das Recht auf demokratische Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung muss erhalten und ausgebaut werden! Dafür werden wir uns auch in Zukunft stark machen. Weder ausufernde Polizeigewalt und -willkür, noch juristische Schikanen können uns einschüchtern.“

Wir möchten auf diesem Wege alle Antifaschisten und Antifaschistinnen dazu aufrufen, den AK Kesselklage bei der Gerichtsverhandlung zu unterstützen und wenn möglich, diesem Termin als Besucher_innen beizuwohnen. Um 10 Uhr, also eine Stunde vor Verhandlungsbeginn, findet noch eine Kundgebung vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichts Stuttgart statt.

Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

26 Freitag Okt 2012

Posted by kesselklage in Aktuell, Pressemitteilungen

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Heilbronn, Kesselklage, Presse

Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Heilbronner Kesselklage noch nicht entschieden

Mit einer Solidaritätskundgebung wurden die fünf Klägerinnen und Kläger bereits vor Verhandlungsbeginn am Verwaltungsgericht in Stuttgart empfangen. Die vollbesetzte Verhandlung begann um 11 Uhr und dauerte den ganzen Tag.

„Nach mehreren Stunden ohne die Möglichkeit auf’s Klo zu gehen, spannten wir Transparente auf, um wenigstens ein geringes Maß an Privatsphäre beim Pinkeln zu gewährleisten, wir wurden ja die ganze Zeit gefilmt“, gab einer der Kläger zu Protokoll.

„Nur in meiner Eigenschaft als Pressevertreter mit Presseausweis war es mir möglich, den Kessel zeitweise zu verlassen“, berichtete ein anderer Kläger.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da den Klägern zum Teil erst am Verhandlungstag eine DVD mit Videomaterial vom Gericht zugegangen war.

Für den Arbeitskreis Kesselklage bleibt es inakzeptabel, dass insbesondere an einem 1. Mai Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und andere Antifaschistinnen und Antifaschisten in Gewahrsam genommen, den Nazis jedoch der Aufmarsch ermöglicht wurde.

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

„Die Tatsache, dass antifaschistische Demonstranten und Gewerkschafter eingekesselt und der Möglichkeit beraubt wurden, zu den rechtmäßigen (Mai-)Kundgebungen zu gelangen, ist allein für sich schon ein Unding“, so Ben Brusniak, ein Sprecher des AK Kesselklage. „Wenn die gleichen Personen später dann mit der offiziellen Begründung, sie würden die Sicherheit der Nazis gefährden, festgesetzt werden, ist das nur noch dreist“, so der Sprecher des Arbeitskreises weiter. Faktisch wurde mit dem Kessel die Durchführung einer antifaschistischen Demonstration am Nachmittag verhindert.

Wir werden auch künftig bei Verhandlungen und Klagen präsent sein sowie unsere politische Arbeit verstärken. Die Arbeit des AK Kesselklage ist wichtiger denn je, wenn die Polizei – wie jüngst in Stuttgart und Göppingen – lieber kesselt anstatt legitimen Protest zuzulassen.

Download der Pressemitteilung vom 25.10.2012 im PDF Fomat

Pressemappe zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

24 Mittwoch Okt 2012

Posted by kesselklage in Aktuell, Presse, Pressemitteilungen

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Schlagwörter

Presse

Der Arbeitskreis Kesselklage hat eine Pressemappe zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel am 25.10.2012 herausgegeben.

An diesem Tag findet um 9:30 Uhr ein Pressegespräch in der „Rote Kapelle“, Feuerseeplatz 14, Stuttgart statt. Daran nehmen teil:

– Lothar Letsche (Arbeitskreis Kesselklage),
– Tim Müller (Heilbronn stellt sich quer)
– Thomas Trüten (Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit)

Um 10 Uhr findet eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude statt. Ab 11 Uhr beginnt die Gerichtsverhandlung in der Augustenstraße 5, Stuttgart.

Antifaschisten reichen Klage gegen Stuttgarter Polizeikessel ein

11 Donnerstag Okt 2012

Posted by einpoesiealbum in Aktuell, Presse, Pressemitteilungen

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Schlagwörter

30.07.2012, Kesselklage, Stuttgart

Am 30. Juli 2012 demonstrierten hunderte Antifaschisten in der Stuttgarter Innenstadt gegen die sogenannte “Deutschlandtour” der neonazistischen NPD. Mit einem Großaufgebot versuchte die Polizei diesen legitimen Protest zu unterbinden. Mehrere Antifaschisten wurden verletzt und etwa 80 Personen festgenommen. In einem Polizeikessel wurden rund 70 Personen über 6 Stunden festgesetzt.

Jetzt reichen Betroffene des Polizeikessels Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein, um die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Unterstützt werden sie hierbei durch den Arbeitskreis Kesselklage.

Bereits im September haben sich die Landesregierung und der Stuttgarter Gemeinderat mit dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz befasst. Innenminister Reinhold Gall spielte den Polizeikessel herunter und sprach von einer „Personalienfeststellung“, die nicht den sonst üblichen Polizeistandards entsprochen habe.

Ben Brusniak, einer der Kläger, stellt hierzu fest: „Ich wurde um 11:45 Uhr am Stuttgarter Rotebühlplatz gekesselt, um 16:20 Uhr auf die Wasenwache gebracht und durfte erst um 17:30 Uhr mit Platzverweisen für die komplette Innenstadt die Wasenwache verlassen. Es ist schon sehr zynisch, hier von einer Personalienkontrolle zu sprechen.“

Der Sprecher des Arbeitskreises Kesselklage, Lothar Letsche, ergänzt: „Kessel gehören mittlerweile zur gängigen Polizeipraxis, um antifaschistischen Protest zu unterbinden, obwohl bereits mehrere Klagen hiergegen erfolgreich waren. Für uns steht fest: Wir lassen uns nicht festsetzen!“

Der Arbeitskreis Kesselklage unterstützt neben dem Stuttgarter Fall auch mehrere Klagen gegen einen Polizekessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn. Hier ist bereits der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf den 25. Oktober terminiert. Im Rahmen einer Veranstaltung am 22. Oktober um 19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann informiert der Arbeitskreis über die beiden Fälle, das juristische Prozedere und die politische Dimension.

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Kreissparkasse Esslingen

Pressemitteilung: Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

19 Donnerstag Apr 2012

Posted by kesselklage in Pressemitteilungen

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Schlagwörter

Heilbronn, Pressemitteilung, Versammlungsrecht

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.

Aktuelle Beiträge

  • Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer
  • Warum die Heilbronner Kesselklagen – was haben wir erreicht, wie geht es weiter?
  • (Kein Titel)
  • Gegen Polizeikessel in Göppingen und anderswo – Nazidemos blockieren ist legitim.
  • Kessel gegen AntifaschistInnen: Politisches und juristisches Nachspiel für Göppinger Polizei

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